Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Stand 05/2018
Bitte lesen Sie diesen Lizenzvertrag sorgfältig, bevor Sie die Software installieren.
Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag ist ein rechtsgültiger Vertrag (gilt nicht für Test Versionen) zwischen Ihnen (entweder als natürliche oder als juristische Person) und Frank Müßner über die in der Registrierungsrechnung aufgeführten Programme, die Computersoftware, sowie möglicherweise dazugehörige Medien, gedruckte Materialien und Dokumentationen im "Online"- oder elektronischen Format ("Software"). Die Software umfasst auch sämtliche Updates und Ergänzungen zu der ursprünglich von Frank Müßner gelieferten Software. Indem Sie die Software installieren, kopieren, downloaden, anderweitig verwenden oder darauf zugreifen, erklären Sie sich mit den Bestimmungen des Lizenzvertrags und deren Beachtung einverstanden. Falls Sie den Bestimmungen dieses Lizenzvertrages nicht zustimmen, sind Sie nicht berechtigt, die Software zu installieren oder zu verwenden.
Es wird darauf hingewiesen, daß es nach dem Stand der Technik nicht möglich ist, Computersoftware so zu erstellen, daß sie in allen Kombinationen und Anwendungen fehlerfrei arbeitet. Vertragsgegenstand ist daher nur eine im Sinne der Beschreibung und Benutzungsanleitung grundsätzlich nutzbare Software.
1. Gegenstand
Frank Müßner, gewährt dem Vertragspartner im Rahmen der folgenden Vertragsbestimmungen ein nicht ausschließliches Recht zur Nutzung des (der) in der Registrierungsrechnung aufgeführten Programms (Programme).
2. Mängelhaftung
a. Mängel der gelieferten Software einschließlich der Handbücher und sonstigen Unterlagen werden von Frank Müßner innerhalb einer Gewährleistungsfrist von einem Jahr nach Lieferung behoben. Dies geschieht nach Wahl von Frank Müßner durch kostenfreie Nacherfüllung oder Ersatzlieferung.
b. Der Benutzer hat das Recht, sofern ein Fehlschlagen der Nacherfüllung vorliegt, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.
c. Von einem Fehlschlagen der Nacherfüllung ist erst auszugehen, wenn dem Lieferanten hinreichende Gelegenheit zur Nacherfüllung oder Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne daß der gewünschte Erfolg erzielt wurde, wenn die Nacherfüllung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, wenn sie vom Lieferanten verweigert oder unzumutbar verzögert wird, wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt.
d. Der Benutzer ist verpflichtet, die gelieferte Software auf offensichtliche Mängel, die einem durchschnittlichen Kunden ohne weiteres auffallen, zu untersuchen. Offensichtliche Mängel, insbesondere das Fehlen von Datenträgern oder Handbüchern sowie erhebliche, leicht sichtbare Beschädigungen des Datenträgers, sind bei Frank Müßner innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich zu rügen.
e. Mängel, die nicht offensichtlich sind, müssen innerhalb von zwei Wochen nach dem Erkennen durch den Benutzer gerügt werden.
f. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Software in Ansehung des betreffenden Mangels als vertragsgemäß abgenommen.
3. Schadenersatz
a. Frank Müßner haftet nur für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.
b. Bei Schäden, die auf einfacher Fahrlässigkeit beruhen, haftet Frank Müßner nur im Falle der Verletzung des Lebens des Körpers sowie der Gesundheit, oder im Falle der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.
c. Soweit Frank Müßner dem Grunde nach haftet, wird der Schadensersatzanspruch auf den vorhersehbaren Schaden begrenzt. In jedem Fall ist der Ersatz für Folgeschäden wie beispielsweise entgangener Gewinn ausgeschlossen.
d. Auf Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz sind diese Bestimmungen nicht anwendbar.
4. Mitwirkung des Benutzers
a. Der Benutzer wird Frank Müßner unverzüglich und kostenlos mit allen Informationen versorgen, die zur Erbringung von Leistungen durch Frank Müßner erforderlich sind. Insbesondere sind Frank Müßner alle notwendigen Testdaten und Maschinenzeiten zur Verfügung zu stellen.
b. Der Benutzer trägt den Mehraufwand, der Frank Müßner dadurch entsteht, daß Arbeiten infolge unrichtiger oder unberechtigter Angaben des Benutzers wiederholt werden müssen.
c. Als Benutzer der Software WinQuick-Kfz sind sie verpflichtet, regelmäßig eine Datensicherung auszuführen (Schadensminderungsobliegenheit). Diese Datensicherung hat automatisch und auf getrennten Datenträgern zu erfolgen.
d. Als Benutzer unterliegt es Ihrer Verantwortung, alle mit WinQuick-Kfz erstellten Ausdrucke, Datenexporte und Resultate von Datenimporten auf Verwendbarkeit und Richtigkeit zu überprüfen. Ebenfalls sind Sie als Anwender verpflichtet, sich über die Verwendbarkeit und die Aktualität der in WinQuick-Kfz hinterlegten Formulare zu vergewissern und zu prüfen, ob diese den gesetzlichen Vorschriften und Empfehlungen entsprechen.
5. Sicherung gegen Missbrauch
Alle gegenwärtigen und künftigen urheberrechtlichen und/oder gewerblichen Schutzrechte an den überlassenen Programmen und an allen daraus abgeleiteten Programmen, Programmteilen oder in diesem Zusammenhang erstellten Unterlagen verbleiben bei Frank Müßner.
6. Eigentumsvorbehalt
Frank Müßner behält sich das Eigentum an gelieferten Sachen bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises und Erfüllung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung mit dem Benutzer zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Forderungen vor
7. Gerichtsstand / Sonstiges
a. Ausschließlicher Gerichtsstand ist, soweit es sich bei dem Benutzer um einen Kaufmann handelt, Elze/Hann. Frank Müßner ist auch berechtigt, am Sitz des Benutzers Klage zu erheben.
b. Für sämtliche Rechtsbeziehungen und Verträge mit Frank Müßner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Bei Lieferungen ins Ausland ist die Anwendung des UN- Kaufrechts ausgeschlossen.
c. Sollten einzelne Regelungen dieser Geschäftsbedingungen rechtsunwirksam sein, berührt dies die Geltung der übrigen Regelungen nicht. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine solche, die ihrem wirtschaftlichen Sinn am nächsten kommt.